Kurzantwort: Die Spedition Minor GmbH ist als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach § 56 KrWG für die Beförderung flüssiger Abfälle zugelassen. Das gültige EfB-Zertifikat (2026) liegt auf der Website vor. Minor befördert gefährliche und nicht-gefährliche flüssige Abfälle im V4A-Edelstahl-Tankzug – ab Gelsenkirchen, in NRW und deutschlandweit.
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Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG?
Ein Entsorgungsfachbetrieb (EfB) ist ein Unternehmen, das nach § 56 Abs. 1 KrWG durch eine zugelassene Überwachungsorganisation zertifiziert wurde. Die Zertifizierung bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen an Personal, technische Ausstattung und Organisation zur Entsorgung von Abfällen nachweislich erfüllt.
Das EfB-Zertifikat ist nach § 56 Abs. 3 KrWG auf maximal 18 Monate befristet und muss danach erneuert werden. Spedition Minor hält ein gültiges EfB-Zertifikat, das für 2026 ausgestellt wurde. Sie können es als PDF auf der Website einsehen.
Der EfB-Status geht über die allgemeine Transportzulassung hinaus. Er belegt, dass ein Beförderer auch für den gesetzlich regulierten Bereich der Abfallbeförderung geprüft und zugelassen ist.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für Beförderer flüssiger Abfälle?
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterscheidet bei der gewerblichen Abfallbeförderung zwei Zulassungsformen:
Nicht-gefährliche Abfälle unterliegen der Anzeigepflicht nach § 53 KrWG. Der Beförderer muss die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen, bevor er sie aufnimmt.
Gefährliche Abfälle erfordern eine behördliche Erlaubnis nach § 54 KrWG. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde sowie ausreichende Ausstattung nachweist.
Der EfB-Status nach § 56 KrWG gilt als Nachweis, dass ein Unternehmen die Anforderungen aus § 54 KrWG erfüllt. Für Abfallerzeuger und beauftragende Unternehmen ist er damit der verlässlichste öffentlich überprüfbare Beleg für die Zuverlässigkeit eines Beförderers.
Nach § 22 KrWG bleibt Ihre Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Entsorgung bestehen, auch wenn Sie einen Dritten beauftragen – bis die Entsorgung endgültig abgeschlossen ist. Der beauftragte Dritte muss nach § 22 Satz 3 KrWG über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Für die Beförderung gefährlicher Abfälle bedeutet das konkret: Ihr Beförderer benötigt die Erlaubnis nach § 54 KrWG. Die Beauftragung eines EfB geht darüber hinaus – er belegt durch regelmäßige externe Prüfung von Personal, Technik und Organisation, dass die Anforderungen nachweislich erfüllt werden.
Was befördert Spedition Minor als EfB?
Spedition Minor ist ausschließlich auf flüssige Güter spezialisiert und befördert als EfB flüssige Abfälle. Das Leistungsspektrum umfasst gefährliche flüssige Abfälle nach ADR sowie nicht-gefährliche flüssige Abfälle.
Zu den typischen ADR-Klassen bei flüssigen Gefahrstoffabfällen zählen Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe), Klasse 6.1 (giftige Stoffe) und Klasse 8 (ätzende Stoffe). Welche Abfallarten und Abfallschlüssel (AVV) konkret in Ihrem Fall relevant sind, klären Sie am besten direkt mit der Disposition – das hängt von Ihrer Branche, Ihrem Prozess und der Einstufung des Abfalls ab.
Sagen Sie uns: Art des Abfalls (sofern bekannt UN-Nummer oder Handelsbezeichnung), Abgangsort, Menge und gewünschter Termin. Minor prüft dann die Transporteignung und koordiniert ggf. eine vorherige Tankreinigung.
Für die Beförderung gefährlicher flüssiger Abfälle sind ADR-Gefahrgutscheine (Tank) für alle eingesetzten Fahrer Pflicht. Alle Fahrzeuge im Fuhrpark sind mit V4A-Edelstahltankaufliegern ausgestattet, die explosions- und druckstoßfest konstruiert sind.

Welche Nachweise weist Spedition Minor vor?
Für Abfallerzeuger und Compliance-Beauftragte ist die Dokumentation des Beförderers Pflicht. Bei Spedition Minor können Sie folgende Nachweise anfordern:
| Nachweis | Status | Quelle |
|---|---|---|
| EfB nach § 56 KrWG (flüssige Abfälle) | Aktiv, Zertifikat 2026 | PDF auf der Website |
| SQAS-Assessment (Transport Service) | Aktiv, gültig bis 25.02.2029 | sqas.org |
| ISO 9001 | Aktiv | /zertifikate/ |
| ADR-Gefahrgutschein Tank (Fahrer) | Pflicht für alle eingesetzten Fahrer | ADR Kap. 8.2 |
Das SQAS-Assessment (Transport Service) ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren von CEFIC für Chemietransporteure. Es bestätigt, dass Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsprozesse extern überprüft wurden.
Eine Übersicht aller Zertifikate und Assessments finden Sie auf der Seite Zertifikate und Qualitätsnachweise.
Wie läuft ein Entsorgungsauftrag ab?
Anfrage: Sie teilen uns Abfallart (UN-Nummer oder Beschreibung), Abgangsort, Menge und Wunschtermin mit.
Prüfung: Minor prüft die Transporteignung des V4A-Edelstahl-Tankzugs, klärt ADR-Anforderungen und koordiniert bei Bedarf eine EFTCO/ECD-konforme Tankreinigung vor der Übernahme.
Beauftragung: Sie erhalten eine Auftragsbestätigung mit Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie den für das Begleitpapier erforderlichen Informationen.
Transport: Der Fahrer übernimmt den Abfall mit den gesetzlich vorgeschriebenen Begleitdokumenten. Bei gefährlichen Abfällen führt er die vollständige ADR-Ausrüstung mit.
Entsorgungsnachweis: Auf Anfrage erhalten Sie Kopien der Begleitdokumente für Ihre Nachweisführung nach Nachweisverordnung (NachwV).
Spedition Minor ist ab Gelsenkirchen tätig und bedient NRW sowie ganz Deutschland.
Weiterführende Lektüre
Die rechtlichen Anforderungen an Beförderer flüssiger Abfälle – wer die Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG trifft, wann eine EfB-Zulassung erforderlich ist und was Abfallerzeuger prüfen müssen – erklärt der Ratgeber Flüssige Abfälle transportieren: § 56 KrWG.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem EfB und einem regulären Transporteur für Abfälle?
Ein regulärer Beförderer gefährlicher Abfälle benötigt eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Ein Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG geht darüber hinaus: Er ist durch eine zugelassene Überwachungsorganisation zertifiziert und wird regelmäßig auf Personal, Technik und Organisation geprüft. Der EfB-Status ist für Abfallerzeuger der stärkste öffentlich überprüfbare Nachweis der Zuverlässigkeit eines Beförderers.
Muss ich als Abfallerzeuger meinen Beförderer prüfen?
Ja. Nach § 22 KrWG bleibt Ihre Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Entsorgung bestehen, auch wenn Sie einen Dritten beauftragen. Der Dritte muss über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen; für gefährliche Abfälle bedeutet das eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Ein gültiges EfB-Zertifikat Ihres Beförderers ist die einfachste Möglichkeit, diese Anforderung zu dokumentieren und Ihre eigene Sorgfaltspflicht nachzuweisen.
Befördert Spedition Minor alle Arten flüssiger Abfälle?
Spedition Minor ist für die Beförderung flüssiger Abfälle zugelassen – das belegt das aktuelle EfB-Zertifikat. Welche spezifischen Abfallarten und Abfallschlüssel (AVV) im Einzelfall transportiert werden können, klärt Minor direkt mit Ihnen im Anfrageprozess. Nennen Sie Abfallbezeichnung und soweit bekannt die UN-Nummer oder den Abfallschlüssel.
Wie lange ist das EfB-Zertifikat von Spedition Minor gültig?
Das EfB-Zertifikat ist nach § 56 Abs. 3 KrWG gesetzlich auf maximal 18 Monate befristet. Spedition Minor hält ein für 2026 ausgestelltes Zertifikat, das als PDF auf der Website einsehbar ist. Damit ist die laufende Gültigkeit der Zulassung öffentlich nachprüfbar.
Kann Spedition Minor auch die Tankreinigung vor Übernahme eines Abfalls übernehmen?
Spedition Minor betreibt eine eigene Tankinnenreinigungsanlage in Gelsenkirchen nach EFTCO/ECD-Standard. Wenn das Vorprodukt im Tank und die zu übernehmende Abfallart eine Reinigung erfordern, koordiniert Minor dies intern. Fragen Sie dies bei der Anfrage mit an.
In welchen Regionen ist Spedition Minor für die Abfallbeförderung tätig?
Spedition Minor ist ab Gelsenkirchen tätig und bedient Abfallerzeuger in NRW sowie deutschlandweit. Das genaue Einzugsgebiet für Ihren Abgangsort besprechen Sie direkt mit der Disposition.
Haben Sie flüssige Abfälle, die fachgerecht befördert werden müssen? Sprechen Sie die Disposition direkt an – am schnellsten mit Angabe von Abfallart, Abgangsort und Menge.
Telefon: 0209 177260 | Transport anfragen